Was gilt bei zwei, drei oder vier Spuren?
Die Rettungsgasse muss nicht erst bei einem Stau gebildet werden, sondern auch, wenn der Verkehr anfängt zu stocken beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Das gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.
Rettungsgasse nicht gebildet: Was droht bei Verstößen?
Fahrern, die keine Rettungsgasse bilden, drohen nach dem neuen Bußgeldkatalog 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es dadurch zu Behinderungen, werden aus 200 dann 240 Euro. Mit Gefährdung liegt die Buße schon bei 280 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?
Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind zum Beispiel Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Befährt jemand unberechtigt die Rettungsgasse drohen 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Geschieht dies zusätzlich mit einer Behinderung, sind es 280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; mit Gefährdung 300 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Sachbeschädigung sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Darf ich den Standstreifen befahren?
Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben. Ausnahmen sind, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keine Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen zu benutzen.